Für eine glaubhafte Darlegung bei Behörden oder anderen Institutionen erstelle ich für Sie ein Gutachten, welches neben der Übertragung des handschriftlichen Dokumentes auch die Dokumentation der Daten und die Beschreibung des Sachverhaltes sowie eine fachliche Untersuchung und Beurteilung enthält.

Hier sehen Sie ein Beispiel, wie z. B. ein Gutachten für die private Ahnenforschung oder zur Klärung einer Erbangelegenheit aussehen könnte. In der Regel besteht das Gutachten aus Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, beschreibenden Teil und Anlagen.

 

 

Bevor Sie ein Gutachten in Auftrag geben, empfehle ich unbedingt eine Kontaktaufnahme mit mir, persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Neben den fachlichen Absprachen sind auch vertragliche und terminliche Vereinbarungen im gegenseitigen Einvernehmen zu treffen.

Erst nach Einsichtnahme in die Unterlagen und Dokumente kann ich mit Ihnen den Umfang des Gutachtens besprechen, sowie eine Einschätzung zum zeitlichen Aufwand und zu den anfallenden Kosten geben. In vielen Fällen ist eine gutachterliche Stellungnahme oder eine Übertragung des Dokumentes ausreichend.