Gutachten helfen bei Streitfragen oftmals weiter.

 

Ein Gutachten
hat zum Ziel, Tatsachen zweifelsfrei festzustellen. Um Klarheit und Gewissheit in der Sache zu erlangen, kommt es nicht selten vor, dass eine unabhängige Meinung eingeholt werden muss.  Viele Entscheidungen gehen bis weit in die Vergangenheit zurück und lassen sich glücklicherweise noch anhand alter, zum größten Teil handschriftlicher Unterlagen nachweisen. Um den genauen Wortlaut der Verhandlungen und Verträge zu kennen, übertrage ich deren Inhalt sachkundig in unsere heutige Schrift, auch in Form von Gutachten.

Gutachterliche Stellungnahme
Form und Umfang des Gutachtens hängen vom Auftrag ab. Neben dem Standartgutachten gibt es die gutachterliche Stellungnahme. Hier werden nur Kernaussagen zusammengefasst, eine Übertragung bis ins Detail erfolgt nicht.

Privatgutachten
Wenn Sie ein Privatgutachten in Auftrag geben, erhalten Sie von mir eine zeilentreue Übertragung Ihres Dokumentes in die heutige Schrift. Alle Inhalte werden präzise und originalgetreu wiedergegeben. Heute unübliche Zeichen und Abkürzungen werden aufgelöst und in einem Abkürzungsverzeichnis erfasst. Somit erhalten Sie eine klare und verständliche Dokumentation. Wenn es gelingt, durch ein Privatgutachten eine gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sparen Sie Zeit und vor allem Kosten. Andernfalls hat auch ein Privatgutachten als Parteivortrag bei Gericht Bestand und darf nicht unbeachtet bleiben. In jedem Fall aber erhalten Sie ein unabhängiges Ergebnis, welches durch mich persönlich mit größter Sorgfalt erstellt wurde.

Gerichtsgutachten
Gerichtsgutachten und Privatgutachten sind inhaltlich identisch. Sie unterliegen einer bestimmten Norm und müssen sich ausschließlich auf die Sache beziehen. Die fachliche Expertise muss auch für Laien verständlich formuliert werden. Bei einem Gerichtsgutachten wird das Gutachten für eine Gerichtsverhandlung erstattet. In diesem Fall wird der Gutachter auch von einem Gericht bestellt.